Unfallschaden abrechnen auch ohne Reparatur-Rechnung
Auch fiktive Reparaturkosten müssen erstattet werden.
Nach einem Autounfall kann der Geschädigte vom Unfallverursacher die Reparaturkosten verlangen. Dabei ist es aber unerheblich, ob das Auto auch tatsächlich repariert wurde, so die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Nachdem ein geschädigter Autofahrer gegen den Unfallverursacher klagte, weil dieser, in der Annahme der Geschädigte habe sein Auto gar nicht reparieren lassen, nicht zahlen wollte, urteilte das Amtsgericht Siegburg (AZ.: 109 C 368/05) und gab dem geschädigten Autofahrer Recht. Der Unfallverursacher habe durch das Beschädigen des Fahrzeugs dessen Wert gemindert und müsse dafür aufkommen. Denn letztendlich könne er dem Geschädigten nicht vorschreiben, wann und ob dieser sein Auto reparieren lasse.
Quelle: ARCD-Newsletter






