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Thema ohne neue Antworten

Schwarz gegen schwarz = weiße kratzer an beiden beteiligten Fahrzeugen?


Autor Nachricht
Verfasst am: 12. 12. 2011 [21:11]
McFast
Themenersteller
Dabei seit: 12.12.2011
Beiträge: 3
Hallo Leute,

ich habe mich heute hier neu angemeldet und ich hoffe das dieses Thema hier erstellen darf.
Ich habe an euch eine Frage....

Erstmal meine Situation bzw. was mir vorgeworfen wird....

Ich habe mir eine Auto bei Sixt geliehen (das war ein Renault Megane GT in SCHWARZ)...alle schön und gut soweit. Ich soll beim herraus fahren der Parklücke mit der fordernen Stoßstange ein anderes Fahrzeug berührt haben.... mir ist keiner Schuld bewusst und habe weder ein kratzen noch ein lautes Geräusch gehört.

Nun zu meiner Frage:

Geht schwarz gegen schwarz und ergibt an beiden Fahrzeugen (also von mir und den anderen) weiße Kratzer???

Ich halte es für völlig schwachsinnig was mir vorgeworfen wird!


Gruß

McFast
Verfasst am: 13. 12. 2011 [11:00]
wolfmuc
Dabei seit: 27.11.2011
Beiträge: 3
Hallo
das ist möglich, wenn beide Fzge Klarlack draufhaben - der Abrieb ist Weiß
man müsste Bilder davon sehen um es beurteilen zu können
Gruß
wolfmuc
Verfasst am: 13. 12. 2011 [16:54]
McFast
Themenersteller
Dabei seit: 12.12.2011
Beiträge: 3
Hey... danke für deine Antwort.
Also der typ soll durch mich an seiner Tür einen kratzer haben, der ungefähr 20cm lang sein soll!
Und er soll einen kratzer unter dem rechten hinteren Blinker haben, all dass soll ich mit dem linken kotflügel gemacht haben....

hab nur ein bild von meinem.... http://img.webme.com/pic/p/pc-gemeinschaft/img_0346.jpg

Über eine weitere Antwort von dir, würde ich mich freuen!

McFast
Verfasst am: 14. 12. 2011 [09:34]
wolfmuc
Dabei seit: 27.11.2011
Beiträge: 3
hallo
Tipp: geh zum Gutachter - Dekra o.Ä. - und lass die Schäden Begutachten
die sagen dann ob das zusammenpasst

lg
wolfmuc
Verfasst am: 14. 12. 2011 [12:35]
McFast
Themenersteller
Dabei seit: 12.12.2011
Beiträge: 3
Hey,
Gutachter wurde schon eingeschaltet....allerdings macht das dass Gericht.... das war ja schon vor Gericht und nun haben die einen eingeschaltet.... Was meinst du denn? Kann das hinhauen was der typ von mir will? Weil normalerweise hätte ich das doch hören müssen oder sogar spüren müssen, oder nicht?
McFast

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 14.12.2011 um 12:41.]
Verfasst am: 14. 12. 2011 [14:45]
wolfmuc
Dabei seit: 27.11.2011
Beiträge: 3
die Schadesbilder müssen zusammenpassen,
der Gutachter kann dir bestimmt mehr darüber sagen

lg
Verfasst am: 23. 12. 2013 [10:49]
tomarthur
Dabei seit: 23.12.2013
Beiträge: 3
Hallo
das ist möglich, wenn beide Fzge Klarlack draufhaben - der Abrieb ist Weiß
man müsste Bilder davon sehen um es beurteilen zu können.















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